Steuer Fälligkeiten.

Umsatzsteuer Termin
Monatszahler (Vorjahressteuer größer 7.500 €; auf Antrag, falls Erstattungsbetrag im Vorjahr größer 7.500 €) monatlich am 10.
Vierteljahreszahler (Vorjahressteuer bis 7.500 €) 10.1., 10.4., 10.7., 10.10.
Jahreszahler (Kannvorschrift, wenn Vorjahressteuer bis 1000 €) einen Monat nach Jahressteuererklärung
Dauerfristverlängerung für Monats- und Vierteljahreszahler Vierteljahreszahler einen Monat auf Antrag, Sondervorauszahlung 1/11 am 10.1. für Monatszahler
Lohnsteuer und Kirchensteuer Termin
Monatszahler monatlich am 10.
Vierteljahreszahler (einbehaltene Vorjahressteuer bis 4000 €) 10.1., 10.4., 10.7., 10.10.
Jahreszahler (einbehaltene Vorjahressteuer bis 1000 €) 10.1.
Vierteljährliche Zahlungen Termin
Einkommensteuer und Kirchensteuer 10.3., 10.6., 10.9., 10.12.
Körperschaftsteuer 10.3., 10.6., 10.9., 10.12.
Gewerbesteuer 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
Grundsteuer 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

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