Auch Sie sind gesetzlich zum Handeln verpflichtet

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Frühjahr 2022 schriftlich aufgefordert. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.
Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

Wir helfen Ihnen weiter:

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze ich Sie gerne und berate Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und kann auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Sie sind an einem Beratungsgespräch interessiert?

Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren
einen Termin in meiner Kanzlei.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Krug

Ilmenau, März 2022

Grundsteuerreform 2022: Wir bringen das für Sie in Ordnung.

Sie möchten, dass wir uns um die anfallenden Fragen und die erforderlichen Maßnahmen kümmern? Wie beschrieben, können wir im Rahmen einer Vollmacht und Ihrer Beauftragung das steuerliche Neubewertungsverfahren in die Wege leiten und die Abwicklung mit den zuständigen Finanzbehörden übernehmen. Die Konditionen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Für die Formalitäten stellen wir Ihnen im Folgenden optional beide Dokumente zur Verfügung: Drucken Sie die Unterlagen bitte aus und bringen Sie beides zum vereinbarten Termin mit. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und kümmern uns.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Persönlicher Beratungstermin.

Rufen Sie uns an 03677 / 64220

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.